Die Fachgebiete
- Beratung bei Sanierung und Nachfolge
- Insolvenzberatung für Unternehmen/Geschäftsführer
- Vertretung von Gläubigern gegen insolvente Schuldner
- Strafverteidigung bei Insolvenzstraftaten
- Arbeitsrecht
- Erbrecht und Nachlassfragen
- Bank- und Kapitalmarktrecht
- Handels- und Gesellschaftsrecht
- Grenzüberschreitender Rechtsverkehr
Beratung bei Sanierung und Nachfolge
Die Beratung bei der Sanierung von Unternehmen setzt voraus, dass Ihr Berater schnell die Sachlage analysieren und daraus stimmige und effektive Sanierungsvorschläge unterbreiten kann. Dazu muss Ihr Berater das gesamte Spektrum der Sanierungsmöglichkeiten kennen, um die maßgeschneiderte Lösung finden zu können. Maßgeblich ist aber auch der Blick für das Machbare, denn meist ist die Zeit so knapp, dass sie nicht mit unrealistischen oder undurchführbaren Wünschen vergeudet werden darf. Ihr Berater muss die Entscheidungsmechanismen bei den Banken, den Lieferanten und Subunternehmern, den Warenkreditversicherern, den Finanzbehörden, den Arbeitnehmervertretern und sonstigen Interessengruppen kennen und einschätzen können. Auch gilt es, die drohenden strafrechtlichen Risiken zu beherrschen, was zumeist übersehen oder vernachlässigt wird. Schließlich geht die Sanierungsberatung oft mit der Betrachtung der Alternativen, die ohne Sanierung eintreten werden, einher.
Wer ist für eine so umfassende, nicht nur auf Rechtsfragen, sondern auch auf die betriebswirtschaftlichen Zwänge konzentrierte Beratung und Hilfestellung besser geeignet als der Insolvenzspezialist, der seine Erfahrungen u. a. in der Abwicklung von Insolvenzverfahren gesammelt hat? Wir kennen die Interessen der Beteiligten, weil wir in einem ständigen Kontakt zu ihnen stehen. Daher bieten wir Ihnen die Kompetenz, die Sie in der Krise Ihres Unternehmens brauchen, um die Sanierungsfähigkeit zu prüfen, um die Sanierungslösung zu finden, um sie mit den Beteiligten zu verhandeln und um sie umzusetzen.
Sanierung ist nicht nur ohne, sondern auch „durch“ Insolvenz möglich. Dafür hat der Gesetzgeber der Insolvenzordnung das Institut des Insolvenzplans geschaffen. Daneben gibt es andere Möglichkeiten, trotz Insolvenz erfolgreich zu sanieren. Wer diesen Aspekt von vornherein außer Acht lässt, berät nur halb und zum Nachteil des Mandanten. Wir haben Unternehmungen „durch“ Insolvenz reorganisiert und saniert; nutzen Sie unsere Erfahrungen auch auf diesem Gebiet.
Insolvenzberatung für Unternehmen/Geschäftsführer
Ist die Insolvenzreife eines Unternehmens einmal eingetreten oder steht sie unmittelbar bevor, ist zunächst nach Sanierungsmöglichkeiten zu suchen. Kommt eine Sanierung außerhalb der Insolvenz nicht oder nicht mehr in Frage, sind Sanierungsmöglichkeiten „durch“ Insolvenz zu prüfen. Die sich durch Insolvenz bietenden Sanierungschancen sind häufig unbekannt oder wurden bislang außer Acht gelassen. Indes bietet gerade die seit 1999 geltende Insolvenzordnung zahlreiche Reorganisationsmöglichkeiten, die genutzt werden können. Manche Unternehmen sind nur durch Insolvenz zu sanieren, weil nur die Insolvenzordnung z. B. Möglichkeiten des schnellen und sicheren Personalabbaus oder den „Zwang zum Vergleich“ anbietet, was es außerhalb einer Insolvenz nicht gibt.
Ob mit oder ohne Sanierung: eine Krisensituation mit sich anschließender Insolvenz birgt Risiken, die zu einer Haftung des Geschäftsleiters oder zu seiner strafrechtlichen Verfolgung führen können und in den meisten Fällen auch tatsächlich führen. Deshalb ist frühzeitige Beratung und Begleitung so wichtig.
Sollte der frühe Zeitpunkt verpasst sein, sprechen Sie dennoch mit uns, selbst wenn eine zivilrechtliche oder strafrechtliche Inanspruchnahme bereits angekündigt oder eingeleitet ist, z. B. durch die Finanzverwaltung, durch Sozialversicherungsträger oder durch die Staatsanwaltschaft. Gerade dann brauchen Sie kompetente Hilfe, die Sie bei uns finden.
Vertretung von Gläubigern gegen insolvente Schuldner
Wir vertreten die Interessen von Gläubigern bei der Durchsetzung ihrer Rechte gegen einen Dritten. Gerät Ihr Schuldner in die Krise oder gar in die Insolvenz, bestehen immer noch Möglichkeiten, „an sein Geld zu kommen“ oder zumindest die Befriedigungserwartung zu erhöhen.
Selbst die Fehler, die man bei der Anmeldung seiner Forderung zur Insolvenztabelle des Schuldners machen kann, sind vielfältig und „kosten“ immer Geld. Nicht zuletzt deswegen führen unsere Partner in wechselnder Besetzung für die Deutsche AnwaltAkademie schon seit Jahren regelmäßig zweimal pro Jahr eine Seminarveranstaltung durch, die den Titel „Strategieberatung des Insolvenzgläubigers“ trägt und für Rechtsanwälte und Juristen in Rechtsabteilungen von Industrieunternehmen oder Kommunen konzipiert ist.
Selbst nach Abweisung eines Insolvenzantrages mangels Masse lohnt sich gelegentlich eine Beratung. Dieses know-how kann Ihnen nur ein Insolvenzspezialist anbieten.
Strafverteidigung bei Insolvenzstraftaten
Das Insolvenzstrafrecht ist eine Spezialmaterie, die intensiv von wirtschaftlichen und insolvenzrechtlichen Fragen durchsetzt sind. Sie zu beherrschen, setzt besondere Kenntnisse des Insolvenzrechts und der Insolvenzpraktik voraus.
Die Staatsanwaltschaft hat die Besonderheit des Wirtschaftsstrafrechts erkannt und für die Verfolgung damit im Zusammenhang stehender Straftaten eine gesonderte Abteilung mit besonders geschulten Staatsanwälten geschaffen. Dem sollten Sie eine gleich hohe Kompetenz entgegensetzen.
Unser insolvenzrechtliches know-how wird schon seit langer Zeit auch für die Strafverteidigung eingesetzt. Dieses Wissen geben wir auch weiter; Herr Dr. Ringsmeier ist Mitautor des „Anwaltshandbuch Insolvenzrecht“ und zeichnet für das Kapitel „Insolvenzstrafrecht“ verantwortlich.
Arbeitsrecht
In der täglichen Praxis nehmen arbeitsrechtliche Fragen einen besonderen Stellenwert bei den Menschen ein: für den Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin geht es häufig um existenzielle Fragen (behalte ich die Stelle und kann ich meinen Lebensunterhalt auch zukünftig finanzieren oder werde ich ein „Hartz IV-Fall“), aus Sicht des Arbeitgebers kann ein richtiger und streitfreier Personalabbau das Überleben des Unternehmens sichern. Wir kennen solche Situationen und beherrschen sie – wir können die Interessen unserer Mandanten optimal vertreten. Denn zwei unserer Partner sind berechtigt, den Titel „Fachanwalt/Fachanwältin für Arbeitsrecht“ zu führen. Wir decken daher alle Bereiche des Individual- und Kollektivarbeitsrechtes ab. Sie können also mit allen arbeitsrechtlichen Fragen zu uns kommen.
Besondere Erfahrungen haben wir im Zusammenhang mit größeren Personalabbaumaßnahmen: von der Massenentlassungsanzeige über die Beteiligung des Betriebsrates (z. B. Interessenausgleich und Sozialplan), die Verhandlungen mit Gewerkschaften bis hin zu intelligenten Speziallösungen durch Einsatz von Transfer- oder Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaften.
Wir sind zudem vor allem dann gefragt, wenn sich die Interessen unseres Mandanten nicht in rein arbeitsrechtlicher Expertise erschöpfen, sondern auch sensible und diplomatische Verhandlungen gefragt sind, vor allem bei der Beratung und Vertretung von leitenden Mitarbeitern.
Erbrecht und Nachlassfragen
Für jeden von uns kommt der Tag, an dem wir uns wünschten, „unser Haus bestellt zu haben“. Da wir unseren Mandanten eine umfassende Beratung zukommen lassen möchten, haben wir einen besonderen Schwerpunkt bei Aus- und Fortbildung unserer Anwälte auf erbrechtliche Kompetenz gelegt.
Unsere Klienten vertrauen uns bei der Gestaltung und Verbesserung ihres wirtschaftlichen Handelns zu Lebzeiten. Sie möchten uns auch bei den Regelungen ihres Nachlasses an ihrer Seite haben. Dazu gehört u. U. auch die Vorbereitung und die Durchführung von Regelungen zur Unternehmensnachfolge.
Flankierend übernehmen wir das Amt des Testamentsvollstreckers, des Nachlasspflegers und die des Nachlassverwalters. In vielen Fällen wurden wir von Amtsgerichten auch schon zu Nachlassinsolvenzverwaltern bestellt. Vertrauen Sie uns: die treuhänderische Verwahrung und Verwaltung kleiner und großer Vermögen hat eine lange Tradition bei uns!
Konnten wir nicht im Vorfeld einer Erbschaft für klare und vernünftige Lösungen sorgen, dann helfen wir Ihnen natürlich auch bei der Bewältigung aller erbrechtlichen Fragen nach Eintritt einer Erbschaft.
Bank- und Kapitalmarktrecht
Keine unternehmerische Sanierung oder Umstrukturierung findet ohne die Beteiligung von Banken statt. Zu unseren Mandanten zählen daher von Anbeginn an verschiedene Banken und andere Finanzdienstleister, denen wir nicht nur im Zusammenhang mit insolvenzrechtlichen Problemstellungen (Insolvenzanfechtung, Gestaltung und Durchsetzung von Sicherheiten, Gestaltung von Sanierungsdarlehen usw.), sondern auch bei anderen rechtlichen Problemen zur Seite stehen (z.B. Forderungsverkäufe, Transaktionen, Vertragsgestaltung, Poolbildung/-auseinandersetzung). In unserer Prozessabteilung führen wir auch die aus Auseinandersetzungen zwischen Bank und Kunden folgenden Rechtsstreitigkeiten.
Da aber häufig ein vertrauensvolles Miteinander die Grundlage bildet für ein konstruktives Gegeneinander, leisten wir ebenso gern die Beratung und Unterstützung von Unternehmen und Privatpersonen bei Auseinandersetzungen mit ihrer Bank.
Handels- und Gesellschaftsrecht
Für Ihr Unternehmen möchten wir Ihr dauerhafter Partner sein. Wir begleiten Sie und Ihre Firma durch die „raue Wirklichkeit“, setzen Ihre berechtigten Ansprüche durch und verteidigen Sie gegen unberechtigte Forderungen. Durch die vielen Insolvenzverfahren kennen wir viele Branchen und deren Besonderheiten. Das können Sie sich zunutze machen.
Wir kennen außerdem alle gesellschaftsrechtlichen Möglichkeiten und Tricks, aber auch alle Risiken. Sehr häufig müssen unsere Sozien gesellschaftsrechtliche Ansprüche durchsetzen, wenn sie als Insolvenzverwalter oder Insolvenzverwalterin tätig sind. Wir verfügen deshalb über eine besonders reichhaltige Erfahrung an gerichtlichen Auseinandersetzungen über gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten. Das können, das sollten Sie nutzen, aber am besten, bevor die Probleme entstehen.
Wir stehen Ihnen bei Gründung von Gesellschaften sowie bei Entwurf und Gestaltung von Gesellschaftsverträgen zur Verfügung, begleiten Sie und Ihr Unternehmen bei Fragen von Ein- und Austritt von Gesellschaftern, Kapitalerhöhungen, bei Gründung eines Beirats, Einstellung und Entlassung von Geschäftsführern, allen Verschmelzungs- und Umwandlungsfragen sowie bei der Liquidation der Gesellschaft und natürlich auch bei deren Krise und Insolvenz.
Wir achten vor allem darauf, dass Ihre grundsätzlich getroffene Entscheidung, die unternehmerischen Risiken nicht persönlich tragen zu wollen, sondern durch eine Gesellschaft tragen zu lassen, nicht hinfällig wird. Denn wenn Sie im Notfalle doch mit Ihrem Privatvermögen für die Gesellschaftsschulden haften müssen, dann hätte man sich die Gesellschaft vielleicht auch sparen können. Dazu sprechen Sie uns am besten frühzeitig an, wenn noch Gestaltungsspielräume bestehen.
Droht eine Haftung bereits, dann sind wir ebenfalls die richtige Wahl für Sie. Denn wir wissen natürlich auch, wie man in gesellschaftsrechtlichen Komplexen die eigene Rechtsposition zutreffend bestimmt und können mit Ihnen gemeinsam eine Verteidigungsstrategie entwickeln und vor Gericht vertreten.
Grenzüberschreitender Rechtsverkehr
Unsere durch den wissenschaftlichen und technischen Fortschritt rapide zusammenwachsende Welt bringt auch eine zunehmend intensive Gestaltung internationaler Rechts- und Wirtschaftsbeziehungen mit sich: Das gilt auf der Ebene der „großen Politik“ und der multinationalen Konzerne ebenso wie für die wirtschaftliche Tätigkeit mittelständischer und einzelkaufmännisch geführter Unternehmen; und es gilt im insolvenz-, handels- und gesellschaftsrechtlichen Bereich ebenso wie im Bereich des Prozessrechts.
Entsprechend steigen die Risiken einer geschäftlichen Fehlentscheidung, die von einem einzelnen verlustbringenden Geschäft bis hin zur kostspieligen Prozessführung – nicht selten vor einem internationalen oder ausländischen Forum – oder dem nicht immer ganz freiwilligen Schritt in die grenzüberschreitende Insolvenz reichen können. Gute Sprachkenntnisse sind heutzutage Grundvoraussetzung, um im internationalen Verkehr bestehen zu können; hinzu kommen muss aber vor allem auch ein eingehendes Verständnis der „Spielregeln“ fremder Rechtsordnungen, denn nur dieses gewährleistet eine für alle Seiten gleichermaßen faire Vertragsgestaltung und eine realistische Einschätzung der mit der jeweiligen geschäftlichen Beziehung verbundenen Kosten und Risiken.
Wir bieten Ihnen eine auf den Platz Ihres Unternehmens im internationalen Rechtsverkehr zugeschnittene Beratung und Begleitung Ihres grenzüberschreitenden Engagements, und zwar ganz nach Ihren Bedürfnissen von der ersten Sekunde an wie auch später in der Krise, also etwa in einer Prozess- oder Insolvenzsituation. Fließende Kenntnisse der englischen, französischen, spanischen und griechischen Sprache gehören dazu für uns ebenso selbstverständlich wie eine durch Auslandsstudien und -praxis (mit einer bestehenden Zulassung als Attorney at Law in den USA) sowie durch die Begleitung von Verfahren vor internationalen Foren erworbene, detaillierte Kenntnis wesentlicher nationaler und internationaler Rechtssysteme und Verfahrensordnungen, sowie schließlich auch die Unterstützung durch verlässliche Partner vor Ort.
Bei uns finden Sie mit anderen Worten nicht nur die heute schon in vielen Kanzleien vorhandene Kompetenz im internationalen Vertrags-, Handels- und Gesellschaftsrecht: Wir stehen Ihnen auch dann noch zur Seite, wenn zur Durchsetzung Ihrer Rechte nur noch der Gang zur Justiz übrig bleibt oder wenn gar das wirtschaftliche Überleben Ihres Unternehmens auf dem Spiel steht – selbst wenn die Ursachen dafür im Ausland gesetzt wurden.

